Bei Nutzung eines Gartenwasserzählers wird nur das verbrauchte Trinkwasser berechnet, die Kosten für das Abwasser hingegen entfallen.
Ab einem Jahresverbrauch von ca. 8m³ lohnt sich der Betrieb eines Gartenwasserzählers.
Wenden Sie sich zur An- und Abmeldung des Gartenwasserzählers an das Bauamt der Gemeinde Langerwehe.
Nach erfolgter Genehmigung ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 105,00€ (Stand Januar 2025) für die Zählerlaufzeit von 6 Jahren zu entrichten.
Zusätzlich fallen noch Kosten für den geeichten Zähler selbst an. Dieser ist vorab nämlich eigenständig durch den Antragssteller z. B. im Baumarkt zu erwerben und zu montieren. Der Einbauort sollte dabei so von Ihnen gewählt werden, dass der Gartenwasserzähler vor Witterungseinflüssen, wie z. B. Frost geschützt ist, und sich kein Abfluss unter der Zapfstelle befindet.
Um den Gartenwasserzähler nach erfolgter Montage in Betrieb zu nehmen, ist er im letzten Schritt durch den Wasserleitungszweckverband zu verplomben. Melden Sie sich dazu zwecks Terminabsprache gerne telefonisch unter 02423/4087-0 oder buchen Sie Ihren Termin ganz bequem über unser Online-Buchungstool.
Um eine ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten, ist eine jährliche Ablesung des Gartenwasserzählers und Übermittlung des aktuellen Zählerstands durch Sie erforderlich. Die zugehörigen Ablesekarten werden dazu Ende Oktober/Anfang November an Sie rausgeschickt.
Sowohl Unternehmen/Veranstalter sowie Privatpersonen können sich bei uns Standrohre ausleihen.
Die Verwendungszwecke sind dabei sehr unterschiedlich von Bauwasser, über Bohrungen für Wärmepumpen oder für Betreibung von Ausschank und Toilettenwagen bei Veranstaltungen. Wichtig ist lediglich, dass sich Ihr Bauvorhaben in unserem Verbandsgebiet befindet bzw. Ihre Veranstaltung in diesem stattfindet.
Für Pool-Befüllungen geben wir keine Standrohre aus.
Bitte überweisen Sie uns vorab eine Kaution in Höhe von 600,00€ auf das folgende Konto bei der Sparkasse Düren mit dem Verwendungszweck „Standrohr Kaution“: DE92 3955 0110 0001 3045 59
Das Standrohr können Sie während unserer Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung an unserem Firmensitz „Im Gewerbegebiet 3 in 52379 Langerwehe“ abholen bzw. zurückbringen.
Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren Personalausweis mit. Da Zahlungen leider erst mit Verzögerung auf unserem Konto sichtbar werden, bitten wir Sie bei kurzfristiger Abholung einen Überweisungsnachweis über die Kaution vorzulegen.
Sie erhalten von uns neben dem Standrohr einen sogenannten „Schlüssel“ zur Anhebung von Straßenkappen und zum Öffnen des Hydranten.
Siehe Anschlusskosten und Wassergebühren | WZV Langerwehe
Die Zähler-Grundgebühr sowie der tatsächliche Verbrauch während des Leihzeitraums werden mit der Kaution verrechnet. Sie erhalten zeitnah nach Rückgabe eine detaillierte Rechnung.
Das Standrohr wird nach Ihrer Nutzung von uns geprüft. Sollte dieses Beschädigungen, die auf eine unsachgemäße Bedienung hindeuten, aufweisen, werden wir Ihnen die Kosten für die Instandsetzung oder notwendige Neubeschaffung selbstverständlich in Rechnung stellen. Eine entsprechende Bedienanweisung händigen wir Ihnen bei Abholung des Standrohres aus.
Haben Sie Fragen?
Gerne sind wir für Sie persönlich da. Rufen Sie uns oder oder schreiben uns eine E-Mail.
