Anschlusskosten und Wassergebühren

Anschlusskosten

Zur Erschließung und zum Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungsanlage werden folgende Gebühren und Beiträge erhoben:

a) Anschlussbeitrag,
b) Herstellungskosten des Hausanschlusses.

Der Anschlussbeitrag wird pauschal erhoben. Er beträgt 2,15 Euro je qm anzurechnender Grundstücksfläche (vgl. Beitrags- und Gebührensatzung). Neben dem Anschlussbeitrag sind die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses dem Verband in tatsächlicher Höhe zu erstatten (vgl. Beitrags- und Gebührensatzung). Auf die Anschluss- und Herstellungskosten ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

Verbrauchs- und Grundgebühr

a) Verbrauchsgebühr (verbrauchsabhängig)
b) Grundgebühr (verbrauchsunabhängig)

Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,60 Euro je cbm entnommenen Wassers.
Die Grundgebühr beträgt während der Fortdauer des Benutzungsverhältnisses:

Zählerartje Tag in €
HWZ Q ¾0,68
HWZ Q 3/101,64
HWZ Q 3/162,72
DN 50 VZ9,53
DN 80 VZ21,78
DN 100 VZ27,22
DN 150 VZ40,83
Grundgebühr für
Zählerstandrohr
1,00

Auf die sonstigen Gebühren ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Die Kaution für die Leihgabe eines Standrohres beträgt 600,00 Euro.

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