Anschlusskosten
Zur Erschließung und zum Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungsanlage werden folgende Gebühren und Beiträge erhoben:
a) Anschlussbeitrag,
b) Herstellungskosten des Hausanschlusses.
Der Anschlussbeitrag wird pauschal erhoben. Er beträgt 2,15 Euro je qm anzurechnender Grundstücksfläche (vgl. Beitrags- und Gebührensatzung). Neben dem Anschlussbeitrag sind die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses dem Verband in tatsächlicher Höhe zu erstatten (vgl. Beitrags- und Gebührensatzung). Auf die Anschluss- und Herstellungskosten ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Verbrauchs- und Grundgebühr
a) Verbrauchsgebühr (verbrauchsabhängig)
b) Grundgebühr (verbrauchsunabhängig)
Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,60 Euro je cbm entnommenen Wassers.
Die Grundgebühr beträgt während der Fortdauer des Benutzungsverhältnisses:
Zählerart | je Tag in € |
HWZ Q ¾ | 0,68 |
HWZ Q 3/10 | 1,64 |
HWZ Q 3/16 | 2,72 |
DN 50 VZ | 9,53 |
DN 80 VZ | 21,78 |
DN 100 VZ | 27,22 |
DN 150 VZ | 40,83 |
Grundgebühr für Zählerstandrohr | 1,00 |
Auf die sonstigen Gebühren ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Die Kaution für die Leihgabe eines Standrohres beträgt 600,00 Euro.