Gebühren

Anschlusskosten und sonstige Gebühren

Anschlusskosten

Zur Erschließung und zum Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungsanlage werden folgende Gebühren und Beiträge erhoben:

a) Anschlussbeitrag,
b) Herstellungskosten des Hausanschlusses.

Der Anschlussbeitrag wird pauschal erhoben. Er beträgt  2,15 Euro je qm anzurechnender Grundstücksfläche (vgl. Beitrags- und Gebührensatzung).

Neben dem Anschlussbeitrag sind die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses dem Verband in tatsächlicher Höhe zu erstatten (vgl. Beitrags- und Gebührensatzung).
Auf die Anschluss- und Herstellungskosten ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

 

Sonstige Gebühren (ab 01.01.2012)

a) Verbrauchsgebühr (verbrauchsabhängig)
b) Grundgebühr (verbrauchsunabhängig)

Die Verbrauchsgebühr beträgt  1,04 Euro je cbm entnommenen Wassers.
Die Grundgebühr beträgt während der Fortdauer des Benutzungsverhältnisses:

 

Zählerart je Tag         
Qn 2,5  0,31  Euro
Qn 6,0  0,74  Euro
Qn 10  1,23  Euro
DN 50 VZ  4,30  Euro
DN 80 VZ 9,84  Euro
DN 100 VZ 12,30 Euro
 DN 150 VZ 18,45 Euro


 

Auf die sonstigen Gebühren ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
 

>> Zur Startseite